Zahnmedizinische Kassenleistungen der OÖGKK
Zu den wichtigsten Kassenleistungen zählen:
- Zahnbehandlung
- abnehmbarer Zahnersatz
- abnehmbare Zahnspange
- „Gratiszahnspange“ für Kinder und Jugendliche
Beim Vertragszahnarzt ist für Kassenleistungen in der Zahnbehandlung in der Regel kein Selbstbehalt vorgesehen. Für abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie einen Selbstbehalt von 25 %. Bei abnehmbaren Zahnspangen liegt der Selbstbehalt bei 50 % (ausgenommen „Gratiszahnspange“ für unter 18-Jährige).
Kostenerstattung für Kassenleistungen beim Wahlzahnarzt
- Wenn Sie zu einem Wahlzahnarzt oder einer Wahlzahnärztin gehen, zahlen Sie für die Leistungen zunächst privat. Hinterher können Sie die Rechnung zur Kostenerstattung einreichen.
- Sie erhalten 80 % des Vertragspartnertarifs (nicht des Rechnungsbetrags!) von der OÖGKK zurück. Ist ein Selbstbehalt vorgesehen, wird dieser berücksichtigt.
- Den Differenzbetrag zwischen Rechnungsbetrag und Kostenerstattung zahlen Sie selbst. Bitte beachten Sie: Wahlzahnärzte können ihr Honorar frei festsetzen. Es kann auch erheblich über dem Vertragspartnertarif liegen. Die Kostenerstattung der OÖGKK steigt dadurch aber nicht.
Zahnmedizinische Privatleistungen
Sie zahlen diese Leistungen zur Gänze selbst. Es spielt keine Rolle, ob Sie zum Vertragszahnarzt, zum Wahlzahnarzt oder in ein Zahngesundheitszentrum der OÖGKK gehen. Zahnärzte und -ärztinnen können ihr Honorar frei festsetzen. Fragen Sie Ihren Zahnarzt vorab wegen der Kosten.
Privatleistungen sind z. B.:
- festsitzender Zahnersatz
- Mundhygiene
- kosmetische Leistungen
- festsitzender Zahnspange (ausgenommen Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche)
Für bestimmte Privatleistungen, so genannte "außervertragsliche Leistungen", gibt es einen Kostenzuschuss, z. B.:
- weiße Zahnfüllungen (Seitenzahnbereich)
- Knirscherschienen
- kieferorthopädische Behelfe, z. B. Platzhalter bei Zahnlücken
Für den Kostenzuschuss bei außervertraglichen Leistungen gelten fixe Beträge unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, reichen Sie die Rechnung bitte bei der OÖGKK ein. Das funktioniert so wie auch bei der Kostenerstattung.
Zahlt die OÖGKK im Ausnahmefall Privatleistungen?
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen zahlt die OÖGKK für bedürftige Personen teilweise bestimmte Privatleistungen. Dazu sind in der Regel ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes und ein Antrag beim Unterstützungsfonds der OÖGKK notwendig (am besten vor der zahnärztlichen Behandlung!).