Folgende Bedingungen müssen für Sonderkrankengeld erfüllt sein:
- Sie haben ein aufrechtes Dienstverhältnis.
- Sie haben gegenüber Ihrem Dienstgeber keinen Anspruch auf Ihr Arbeitseinkommen (Entgelt).
- Die Höchstdauer des Krankengeldanspruchs ist abgelaufen.
- Sie haben einen Antrag auf
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gestellt, den Ihr Pensionsversicherungsträger abgelehnt hat. Sie haben gegen den negativen Bescheid eine Klage bei Gericht eingebracht.
- Sie haben keinen Anspruch auf Rehageld.
- Sie haben bei der OÖGKK einen Antrag auf Sonderkrankengeld gestellt.
Unter diesen Bedingungen erhalten Sie Krankengeld in der zuletzt bezogenen Höhe, und zwar
- solange der Krankenstand andauert und
- maximal bis zum Ende des Gerichtsverfahrens wegen Ihres abgelehnten Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension.
Ihr Anspruch auf Sonderkrankengeld endet in folgenden Fällen:
- Das Gericht weist Ihre Klage auf Pension ab.
- Sie haben kein Dienstverhältnis mehr, z. B. wegen Kündigung.
- Ihr Dienstgeber zahlt Ihnen wieder Ihr Arbeitseinkommen (Entgelt).
Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2018