Ihr Sozialversicherungsbeitrag
Wer mit Arbeit etwas verdient, ist in Österreich sozialversichert und zahlt dafür Beiträge. Dafür profitieren der Versicherte und seine Angehörigen von umfassender sozialer Sicherheit. Die OÖGKK ist in Oberösterreich die größte Drehscheibe für alle Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Sozialabgaben und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. Mehr Informationen…
Geringfügig beschäftigt
Geringfügig beschäftigt sind jene Personen, deren monatlicher Arbeitsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Die Betroffenen sind nur unfallversichert, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Übersteigt die Summe der Einkünfte jedoch diese Grenze, etwa bei mehreren Jobs parallel, kann es zu Beitragsnachzahlungen kommen. Diese Regelungen gelten auch für Personen, die mit Dienstleistungsschecks entlohnt werden. Mehr Informationen…
Mehrfach beschäftigt
Wenn Sie für mehrere Dienstgeber arbeiten, sind Sie auch mehrfach in der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie bezahlen Sozialversicherungsbeiträge für jede einzelne Beschäftigung bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Personen, die gleichzeitig mehrere geringfügige Jobs ausüben, empfehlen wir, sich besonders genau zu informieren: Es kann sein, dass Beiträge in der Kranken- und Pensionsversicherung nachzuzahlen sind. Sich Geld zurückholen können hingegen mehrfach beschäftigte Personen, deren Einkommen die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet. Mehr Informationen…
Höchstbeitragsgrundlage
Wer sozialversichert ist, zahlt nur bis zu einem gewissen Einkommen Beiträge für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, und zwar bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur mehr Lohnsteuer. Mehr Informationen…