Einen Urlaubskrankenschein benötigen Sie, wenn Sie in ein europäisches Land reisen, mit dem ein zwischenstaatliches Abkommen besteht. Das ist derzeit nur die Türkei. Dort gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht.
Sie erhalten mit dem Urlaubskrankenschein medizinische Behandlungen, ohne vor Ort extra bezahlen zu müssen; allerdings nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die einen Vertrag mit der öffentlichen Krankenversicherung in der Türkei haben. Es kann trotzdem vorkommen, dass manche Kosten nicht gedeckt sind. In diesem Fall können Sie eine Kostenerstattung beantragen. Hier gehts zum Bestell-Formularfür den Urlaubskrankenschein. Bestellen Sie Ihren Urlaubskrankenschein spätestens eine Woche vor Abreise, denn die OÖGKK muss Ihre Bestellung bearbeiten und mit der Post zu Ihnen nach Hause verschicken.