Spitalsgeburt
- Die OÖGKK übernimmt die Kosten für die Geburt und den folgenden Aufenthalt im Spital in der allgemeinen Gebührenklasse.
- Den täglichen Kostenbeitrag müssen Sie im Fall der Geburt nicht bezahlen.
- Ansonsten gelten die normalen Regeln für einen Spitalsaufenthalt und für Hausbesuche durch die Hebamme nach der Geburt.
Ambulante Geburt
- Bei einer ambulanten Geburt verlassen Sie und Ihr Baby das Krankenhaus bereits nach ein paar Stunden.
- Die OÖGKK übernimmt die Kosten für die Geburt im Spital in der allgemeinen Gebührenklasse.
- Den täglichen Kostenbeitrag im Spital müssen Sie nicht bezahlen.
- Die OÖGKK gewährt bei ambulanten Geburten zwei Hausbesuche durch die Hebamme während der Schwangerschaft. Nach der Geburt gelten die normalen Regeln für Hausbesuche durch die Hebamme.
Hausgeburt
- Die OÖGKK gewährt bei Hausgeburten acht Hausbesuche durch die Hebamme während der Schwangerschaft und eine Geburtspauschale für die Hebamme.
- Nach der Geburt gelten die normalen Regeln für Hausbesuche. Mehr Informationen zu Kassenleistungen durch Hebammen…
Weitere Leistungen der OÖGKK rund um die Geburt
Zuletzt aktualisiert am 23. November 2019