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Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zahlt das Rehabilitationsgeld an ihre Versicherten aus und übernimmt auch die Betreuung in Form von Case Management.

Hier finden Sie Informationen zum Case Management.

Wenn Ihr Pensionsversicherungsträger im Zuge der Antragstellung auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bei Ihnen keine dauerhafte, aber mindestens sechs Monate andauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit feststellt, ist es Aufgabe der Krankenversicherung, Sie bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Zur finanziellen Unterstützung während dieses Zeitraumes bezahlt die ÖGK Rehabilitationsgeld an die Betroffenen.